Einige Versicherungsgesellschaften bieten für Beamte und Lehrer den Einschluss der so genannten Dienstunfähigkeitsklausel an. Sie besagt, dass bei ihnen die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit gleichbedeutend mit der Berufsunfähigkeit ist. Wird der Versicherte also vom Dienstherrn dienstunfähig erklärt, ist dies gleichbedeutend mit der Berufsunfähigkeit und die Versicherungsgesellschaft leistet die vereinbarte Rente. Hier ist es von elementarer Bedeutung, sich für eine Gesellschaft zu entscheiden, die diese Klausel anbietet. Denn dann veranlasst die Versicherungsgesellschaft keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit durch einen niedergelassenen Arzt, sondern akzeptiert die Entscheidung des Dienstherrn und wird diese anerkennen und die vereinbarte Leistung erbringen. ( so genannte echte DU- Klausel)
Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer bei dieser Versicherung seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber. Dieser zahlt die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt per Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag mit einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank ein.
Ob Unfall, Kündigung oder Ärger mit den Nachbarn – viele Streitfälle lassen sich nur vor Gericht klären. Doch wer keinen privaten Rechtsschutz hat, verzichtet oft auf einen Prozess. Ohne Versicherung sind die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung schlicht zu hoch.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.
Die Basisrente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück. Es handelt sich dabei um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung.