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Informationen zu Versicherungsprodukten

Einige Versicherungsgesellschaften bieten für Beamte und Lehrer den Einschluss der so genannten Dienstunfähigkeitsklausel an. Sie besagt, dass bei ihnen die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit gleichbedeutend mit der Berufsunfähigkeit ist. Wird der Versicherte also vom Dienstherrn dienstunfähig erklärt, ist dies gleichbedeutend mit der Berufsunfähigkeit und die Versicherungsgesellschaft leistet die vereinbarte Rente. Hier ist es von elementarer Bedeutung, sich für eine Gesellschaft zu entscheiden, die diese Klausel anbietet. Denn dann veranlasst die Versicherungsgesellschaft keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit durch einen niedergelassenen Arzt, sondern akzeptiert die Entscheidung des Dienstherrn und wird diese anerkennen und die vereinbarte Leistung erbringen. ( so genannte echte DU- Klausel)

Die Basisrente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück. Es handelt sich dabei um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende, die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Der Abschluss einer privaten Rente ist sehr einfach, weil sie ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen wird. Das heißt: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über diese Rente für ihren Ruhestand vorsorgen.
Die Kapitallebensversicherung verbindet die Vorteile der Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Der Versicherte kann mit dieser Vertragsvariante also seine Angehörigen absichern und gleichzeitig für einen sorgenfreien Ruhestand vorsorgen.

Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer bei dieser Versicherung seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber. Dieser zahlt die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt per Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag mit einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank ein.

Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für die Altersvorsorge wie bei der Kapitallebensversicherung  wird nicht gebildet.
Die Kapitallebensversicherung verbindet die Vorteile der Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Der Versicherte kann mit dieser Vertragsvariante also seine Angehörigen absichern und gleichzeitig für einen sorgenfreien Ruhestand vorsorgen.
Bei dieser Form der Versicherung baut der Versicherte langfristig Kapital für eine zweite Rente auf. Fondsgebunden bedeutet: Die Sparanteile des Beitrags werden direkt in einem oder mehreren Investmentfonds – so genannten speziellen Sondervermögen – angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien.
Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Sie wendet sich damit an diejenigen, die etwas für den eigenen, finanziell abgesicherten Ruhestand tun möchten und zugleich Bedarf für eine Hinterbliebenenabsicherung sehen.
Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende, die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Der Abschluss einer privaten Rente ist sehr einfach, weil sie ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen wird. Das heißt: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über diese Rente für ihren Ruhestand vorsorgen.
„Das kann mir doch nicht passieren“ ist eine riskante Einstellung, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeit geht. Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen. Meist trifft es Menschen im Alter zwischen 50 und 55 Jahren. Aber auch die Jüngeren sind nicht vor Berufsunfähigkeit gefeit: Knapp zehn Prozent der Fälle sind unter 40 Jahre.
Staatliche Unterstützung gekürzt
Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den vom Hund gebissenen Briefträger oder einen angefahrenen Fußgänger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang.
Ob beim Radfahren, während des Frühjahrsputzes oder beim Ausflug mit der Familie: Ein Unfall kann schnell passieren. Während die einen mit dem Schrecken und kleinen Blessuren davonkommen, kann das Ereignis für andere schwere Verletzungen mit langjährigen Folgen nach sich ziehen.
Wohnen ist teuer. Nicht nur der Bau des eigenen Heims oder der Kauf einer Eigentumswohnung, sondern auch die leidigen Monatsmieten verschlingen heute einen großen Teil des Einkommens. Viel Geld fließt außerdem in die Einrichtung und Ausstattung. Um so wichtiger ist es, Hab und Gut finanziell ausreichend zum Beispiel für den Fall zu versichern, dass die Waschmaschine ausläuft, Einbrecher ein Fenster aufhebeln, ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Feuer die Wohnung verwüstet.

Ob Unfall, Kündigung oder Ärger mit den Nachbarn – viele Streitfälle lassen sich nur vor Gericht klären. Doch wer keinen privaten Rechtsschutz hat, verzichtet oft auf einen Prozess. Ohne Versicherung sind die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung schlicht zu hoch.

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.


Vorsorge für alle Fälle

Ob Ruhestand oder Arbeitslosigkeit, Unfall oder Krankheit, Feuer oder Diebstahl: Für verschiedenste Lebenslagen gibt es passende Versicherungen. Teilweise regelt der Staat diese Vorsorge. Doch um passgenau abgesichert zu sein, ist zusätzlicher, privater Schutz notwendig.
Was der Staat übernimmt
Gut geschützt in den Urlaub

Ferien – endlich Zeit, zu verreisen und andere Länder zu entdecken. Wen es in die Ferne zieht, der sollte an die richtigen Versicherungen denken, damit er seinen Urlaub auch sorgenfrei genießen kann.
Sicher unterwegs
Sorgenfrei Gutes tun

Wer ehrenamtlich tätig ist, setzt sich in seiner freien Zeit oft mit viel Energie für andere ein. Damit er sich sorgenfrei engagieren kann, sind Versicherungen wichtig. Im Fall der Fälle sichern sie den ehrenamtlichen Helfer finanziell ab.
Vor Schadensansprüchen bewahrt
Sicherheit für Chef und Betrieb

Wer beruflich auf eigenen Beinen steht, braucht einen guten Versicherungsschutz. Denn eine fehlerhaft arbeitende Maschine, ein unachtsamer Mitarbeiter oder die Pleite eines Lieferanten kann schnell die Existenz von Unternehmern gefährden.
Die Firma absichern

Die Basisrente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück. Es handelt sich dabei um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung.