Wie/wo ist das Dienst/Arbeitsrecht des „öffentlichen Dienstes“ geregelt?
Der Begriff „Öffentlicher Dienst“ bezeichnet die Gesamtheit der Beschäftigten öffentlicher Stellen, also die Beamten, Richter und Soldaten die in einem besonderen, unmittelbar durch Gesetz geregelten Dienstverhältnis stehen, und die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, für die grundsätzlich das normale Arbeitsrecht gilt.
Von besonderer Bedeutung sind die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, die zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossen werden.
Beamtenrecht
"So ist es die besondere Aufgabe des Beamten, zu erkennen, dass er den Staat verkörpert und verpflichtet ist, für seine Würde und seine Ehre einzustehen, die Gesetze zu bewahren, Rechtsnormen festzulegen und daran zu denken, dass diese Dinge seiner besonderen Obhut anvertraut sind" (Marcus Tullius Cicero).
Beamtenrecht ist das "Arbeitsrecht" der Beamten. Anders als Arbeitnehmer stehen Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Entgegen der landläufigen Auffassung hat dies nicht nur Vorteile für die Beamten, sondern auch Nachteile. Z.B. wird die Besoldung durch Gesetz geregelt - ohne dass sich der Beamte gegen zu niedrige Besoldung durch Streik wehren kann. Wichtigstes Beamtengesetz ist das Beamtenstatusgesetz. Es gibt den Rahmen, innerhalb dessen die Länder ihr Beamtenrecht regeln können.
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes stehen anders als die Beamten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Diese Arbeitsverhältnisse werden durch Tarifverträge geregelt. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen. Für die Arbeitnehmer der Länder gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Schließung von Standorte der Bundeswehr
04 November 2011
Am Donnerstag, dem 27. Oktober 2011, haben sich die Ministerpräsidenten der Länder zu einer Konferenz in Lübeck getroffen, um sich mit dem neuen Konzept zu den Standorten der Bundeswehr zu befassen. Dieses soll bis zum Jahr 2017 umgesetzt werden. Das Bund
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18 August 2011 von Petra Kadner
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