Öffentliche Angestellte müssen vorsorgen
„Bis Ende 2001 war die finanzielle Welt für Rentner, die vorher 40 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, noch in Ordnung“, so Autor Werner Siepe. So konnten die Arbeitnehmer den für heutige Verhältnisse traumhaften Wert von 91,75 Prozent des letzten Nettogehalts als Altersbezüge erreichen.
Doppelte Rentenkürzung
Die gesetzliche Rente sichert allerdings bis zum Jahr 2030 nur noch 35 Prozent des letzten Bruttogehalts, das seit der ab 2002 wirksamen Rentenreform maßgeblich für die Berechnung ist. Mit der Zusatzversorgung im öffentlichen beziehungsweise auch im kirchlichen Dienst, die ebenfalls 2002 von der gesetzlichen Rente entkoppelt wurde, werden noch einmal bis zu 15 Prozent des letzten Bruttogehalts erreicht.
„Arbeitnehmer im öffentlichen und kirchlichen Dienst sind somit doppelt von den Rentenkürzungen betroffen“, führt Siepe weiter aus. Dazu kommt die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, die stärkere Besteuerung der Rente sowie die Verschiebung von Altersgrenzen für bestimmte vorgezogene Altersrenten.
Gesetzliche und Zusatzvorsorge reichen nicht mehr
„Auf die künftige Gesamtrente allein sollte sich kein aktiver Beschäftigter im öffentlichen Dienst verlassen“, rät daher Siepe. Als Gegenmittel empfiehlt er zuallererst die Betriebsrente über eine freiwillige Entgeltumwandlung.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) biete hierfür besonders attraktive Angebote, die vor allem bei den garantierten Werten den Angeboten privater Versicherer überlegen seien. Grund sind weniger vorsichtig gewählte Sterbetafeln. Auf die öffentliche Kritik an den von privaten Rentenversicherern verwendeten Sterbetafeln geht Siepe in seinem Ratgeber näher ein.
Dies widerspricht eigentlich seinem „eisernen Grundsatz“ für die Produktwahl: „Sicherheit geht vor Rendite“. Danach sollten Arbeitnehmer sich nicht „von nur prognostizierten und oft schön gerechneten Betriebs- und Privatrenten“ blenden lassen.
Angesichts der weiter steigenden Lebenserwartung dürften allerdings die Anbieter auch bei den garantierten Leistungen erst noch beweisen müssen, ob sie ihre Versprechen dauerhaft einlösen können.
Verschiedene Bausteine zum Gesamt-Vorsorgekonzept
Im nächsten Schritt kommen Riester-Rente und vor allem für ältere Arbeitnehmer auch die Basis- beziehungsweise Rürup-Rente in Frage. Auch die klassische Privatrente kommt in Betracht. Weiter empfiehlt Siepe den Aufbau von Alterseinkünften aus Geld- und Immobilienvermögen. Dies sei „ebenso erstrebenswert wie ein miet- und schuldenfreies Eigenheim“.
Der Ratgeber bietet einen Überblick über die eigene Rentenplanung und Berechnung der voraussichtlichen Rentenansprüche sowohl aus der gesetzlichen Rente als auch der Zusatzvorsorge des öffentlichen Dienstes. Weiter werden die ergänzenden Vorsorgemöglichkeiten und das Informationsmittel Rentenauskunft thematisiert. Ein ausführliches Glossar rundet das Werk ab.
Quelle: www.versicherungsjournal.de
Herzlich Willkommen
10 Mai 2012 von Petra Kadner
BeratungsCenter Marl Der VeFö e.V. kann in Marl einen neuen BeratungsCenter begrüßen.
zum BeitragNeues BeratungsCenter in Oldenburg
04 Mai 2012 von Petra Kadner
Der VeFö e.V. eröffnet offiziell am 02.06.2012 das BeratungsCenter Oldenburg
zum Beitrag