Vereinszweck des VeFö e.V.
Wir sind ein ideeller Verein, soll heißen, wir wollen keine Gewinne machen. Alles, was wir durch Mitgliedsbeiträge und Werbung einnehmen, geben wir auch wieder für die Vereinszwecke aus. Wir versuchen, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Anliegen unserer Mitglieder zu fördern. Gerade bei den Produkten, die unsere Produktpartner anbieten (Link VeFö Vorteilswelt), schauen wir schon einmal genauer hin. So ist zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung etwas ganz anderes als eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Aber auch in der sogenannten DU-Klausel gibt es noch große Unterschiede, nicht nur im Preis. Sie sollen sich als Mitglied und als Verbraucher auf uns verlassen können.
Was tun wir für Sie? Wir ......
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betreiben bundesweit aktive Informations- und Aufklärungsarbeit über Entwicklungen und Tendenzen im Umfeld des öffentlichen Dienstes, über Verbraucherschutz, über Gesundheit, Sport und Wirtschaft;
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wir haben bundesweit Beratungscenter eingerichtet, mit der Möglichkeit, diese zu Kommunikationsstätten der Vereinsmitglieder über Soziales, Kultur und Verbraucherschutz auszubauen;
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wir arbeiten mit Berufsverbänden und Gewerkschaften, sowie mit Kultur-, Sport- und Verbraucherverbänden zusammen;
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für unsere Mitglieder haben wir besonders gute Konditionen ausgehandelt. Schauen und vergleichen Sie Zur Vorteilswelt.
Sie sind der Meinung, wir sollten uns für eine bestimmte Sache interessieren und einbringen? Sie haben eine gute Idee, wie wir unseren Verein mehr im die Öffentlichkeit bringen können?
Ihre Meinung ist uns wichtig! Sagen Sie sie uns: Zum Kontaktformular
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihr Engagement! Noch besser, machen Sie mit!
Schließung von Standorte der Bundeswehr
04 November 2011
Am Donnerstag, dem 27. Oktober 2011, haben sich die Ministerpräsidenten der Länder zu einer Konferenz in Lübeck getroffen, um sich mit dem neuen Konzept zu den Standorten der Bundeswehr zu befassen. Dieses soll bis zum Jahr 2017 umgesetzt werden. Das Bund
zum BeitragWie/wo ist das Dienst/Arbeitsrecht des „öffentlichen Dienstes“ geregelt?
18 August 2011 von Petra Kadner
Der Begriff „Öffentlicher Dienst“ bezeichnet die Gesamtheit der Beschäftigten öffentlicher Stellen, also die Beamten, Richter und Soldaten die in einem besonderen, unmittelbar durch Gesetz geregelten Dienstverhältnis stehen, und die Arbeitnehmer des öffen
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